Kommunalwahlen 2025
Am Sonntag, 14. September 2025, finden in Nordrhein-Westfalen die nächsten Kommunalwahlen statt.
Was wird gewählt?
- Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Stadt Brühl
- Der Rat der Stadt Brühl
- Die Landrätin/der Landrat des Rhein-Erft-Kreises
- Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises
Sofern von den Bewerbenden für das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in Brühl und/oder der Landrätin/des Landrates für den Rhein-Erft-Kreis keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am Sonntag, 28. September 2025, eine Stichwahl unter den Bewerbenden statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Im Rahmen der Kommunalwahl wird am 14. September 2025 in Brühl zusätzlich noch der Integrationsrat gewählt. Nähere Informationen finden Sie unter Integrationsratswahl Stadt Brühl.
Wer darf wählen gehen (Wahlberechtigung)?
Wahlberechtigt sind gemäß § 7 KWahlG
- alle Deutschen sowie Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, welche am Wahltag (14. September 2025) mindestens 16 Jahre alt sind (Geburtstag am 14. September 2007 oder früher),
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. August 2025) mit Hauptwohnsitz in Brühl gemeldet sind und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 8 KWahlG).
Einteilung des Wahlgebietes in Wahl- und Stimmbezirke
Regelmäßig vor jeder Kommunalwahl müssen die Kommunen die bei der jeweils vorherigen Kommunalwahl vorgenommene Einteilung der Wahl- und Stimmbezirke dahingehend überprüfen, ob insbesondere die Zahl der Wahlberechtigten je Stimmbezirk den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Landes Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG NRW) entspricht. Durch beispielsweise Zu- und Wegzüge aus dem Stadtgebiet sowie Neubaugebiete verändert sich die Bevölkerungsstruktur einer Kommune in den fünf Jahren einer Wahlperiode oftmals deutlich in einzelnen Wahl- und Stimmbezirken.
In der Sitzung des Wahlausschusses vom 10. Dezember 2024 ist gemäß § 6 des KWahlG das Wahlgebiet in Wahlbezirke eingeteilt worden. Die Wahlbezirkseinteilung ergibt sich aus den nachfolgenden Dokumenten
Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
In der Sitzung des Wahlausschusses vom 15. Juli 2025 sind die gemäß öffentlicher Bekanntmachung unter Buchstabe A aufgeführten Personen für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sowie die unter Buchstabe B aufgeführten Personen für die Wahl der Vertretung der Stadt in den einzelnen Wahlbezirken zugelassen worden.
Weitere Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem.
Informationen zur Wahl der Landrätin/des Landrates sowie der Vertretung im Kreistag des Rhein-Erft-Kreises sind der Website des Rhein-Erft-Kreises zu entnehmen.
Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen
Wählen darf nur, wer im Wählerverzeichnis der Stadt Brühl eingetragen ist. In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, die am Stichtag 3. August 2025 die Wahlberechtigung nach § 7 KWahlG besitzen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer nach dem 3. August bis zum 29. August 2025 (16. Tag vor der Wahl) umzieht und sich beim Bürgeramt der Stadt Brühl (Rathaus B) mit Hauptwohnsitz in Brühl anmeldet, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis nachgetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters sowie des Stadtrates.
Wer nach dem 29. August 2025 aus einer anderen kreisangehörigen Kommune des Rhein-Erft-Kreises nach Brühl umzieht und sich vor dem Wahltag beim Bürgeramt der Stadt Brühl mit Hauptwohnsitz anmeldet, wird in das Wählerverzeichnis für die Kreiswahl (Landrätin/Landrat sowie Kreistag) eingetragen.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt ab dem 4. August 2025.
Briefwahlbüro (Ort und Öffnungszeiten)
Das Briefwahlbüro für die diesjährige Kommunalwahl befindet sich im Rathaus A, Uhlstraße 3, Raum A 013 (Erdgeschoss, hinter dem Ratssaal, mit einem Treppenschrägaufzug barrierefrei erreichbar) und ist ab dem 18. August 2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag, Dienstag, Mittwoch: 7:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag: 7:30 bis 18:00 Uhr
- Freitag: 7:30 bis 13:00 Uhr (Freitag, 12. September: 7:30 bis 15:00 Uhr)
- Samstag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Im Rahmen der Kommunalwahl wird am 14. September 2025 in Brühl zusätzlich noch der Integrationsrat gewählt. Nähere Informationen finden Sie unter Integrationsratswahl Stadt Brühl.
Am 13. September 2020 fanden die Kommunalwahlen in NRW statt. Am 27. September 2020 fanden Stichwahlen für das Amt des Bürgermeisters und des Landrats statt. Bürgermeister Dieter Freytag (SPD) wurde mit 65,38 Prozent gegenüber Holger Köllejan (CDU, 34,62 Prozent) im Amt bestätigt.
Die Wahlbeteiligung lag bei 58,56 Prozent.
Wahl des Bürgermeisters
Wahl Bürgermeister 13. September 2020
Stichwahl Bürgermeister 27. September 2020
Alle Ergebnisse finden Sie auch im Votemanager Brühl.
Wahl des Stadtrats
Partei |
Anzahl |
Prozent |
CDU |
6.723 |
32,53 % |
SPD |
6.022 |
29,14 % |
GRÜNE |
4.900 |
23,71 % |
FDP |
1.006 |
4,87 % |
DIE LINKE |
682 |
3,30 % |
PIRATEN |
325 |
1,57 % |
AfD |
974 |
4,71 % |
Einzelbewerber Schalwig |
32 |
0,15 % |
Weitere Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem, alle Ergebnisse im Votemanager Brühl.
Kommunalwahl 2014
Am 25. Mai 2014 entschieden die Wählerinnen und Wähler über die Zusammensetzung des Rates der Stadt Brühl in den Jahren 2014 bis 2020. Die Wahlperiode der kommunalen Vertretung ist auf sechs Jahre verlängert worden, um eine Angleichung an die Amtszeit der Bürgermeister zu erreichen, denn künftig sollen Rat und Bürgermeister wieder an einem Tag gewählt werden.
Von insgesamt 35.933 Wahlberechtigten gaben 17.742 (49,38 %) Wählerinnen und Wähler ihre Stimme ab.
Sitzverteilung Stadtrat nach der Wahl am 25.05.2014
Stimmenanzahl Prozent
CDU 7.104 40,36 %
SPD 5.921 33,64 %
GRÜNE 2.363 13,42 %
FDP 691 3,93 %
fw/bVb 594 3,37 %
DIE LINKE 583 3,31 %
PIRATEN 346 1,97 %
Votemanager - Wahlergebnisse der Stadt Brühl
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Bürgerinnen und Bürger aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Großbritannien, Nordirland, Zypern), die 16 Jahre alt sind und seit dem 16. Tag vor der Wahl, das ist der 9. Mai 2014, ihren Wohnsitz in Brühl haben.
Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Brühl hat das Stadtgebiet in 22 Wahlbezirke aufgeteilt. In jedem Wahlbezirk stehen sieben Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl, die von sieben verschiedenen politischen Parteien bzw. Wählergruppen nominiert wurden.