Kommunalwahlen 2025

Am Sonntag, 14. September 2025, fanden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Am 28. September 2025 kommt es zur Stichwahl um das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters zwischen Prof. Dr. Marc Prokop (CDU) und Simone Holderried (Grüne). Auch die Wahl zur Landrätin bzw. zum Landrat im Rhein-Erft-Kreis wird dann in einer Stichwahl entschieden. Hier treten Frank Rock (CDU) und Iris Heinisch (SPD) an.

Neue Wahlbenachrichtigungen werden nicht versendet. Für die Stimmabgabe genügt ein gültiges Ausweisdokument. Wer beim ursprünglichen Briefwahlantrag keine Unterlagen für die Stichwahl mitbeantragt hat, muss einen neuen Antrag stellen. Wir informieren, sobald der Termin für die erneute Öffnung des Briefwahlbüros feststeht.


Vorläufiges Wahlergebnis 14. September 2025

Alle Ergebnisse nach Wahlkreisen gibt es im Votemanager.

Bürgermeisterin / Bürgermeister

Prof. Dr. Prokop von der CDU gewinnt mit 47,01 %, gefolgt von Holderried, GRÜNE mit 22,53 %
Vorläufiges Wahlergebnis | Votemanager


Rat der Stadt Brühl

Wahlergebnis: CDU 36,53 %, GRÜNE 21,42 %, SPD 20,17 %, AfD 10,32 %
Vorläufiges Wahlergebnis | Votemanager

Landrätin / Landrat

Wahlergebnis mit Rock von der CDU bei 45,75 %, Heinisch von der SPD bei 28,98 % und Jason von der AfD bei 10,33 %
Vorläufiges Wahlergebnis für Brühl | Votemanager

Kreistagswahl

CDU mit 36,33 %, gefolgt von SPD 20,15 % und GRÜNE 19,54 % bei einer Wahlverteilung
Vorläufiges Wahlergebnis für Brühl | Votemanager

Im Rahmen der Kommunalwahl wurde am 14. September 2025 in Brühl zusätzlich noch der Integrationsrat gewählt. Nähere Informationen finden Sie unter Integrationsratswahl Stadt Brühl.


Wer darf wählen gehen (Wahlberechtigung)?

Wahlberechtigt sind gemäß § 7 KWahlG

  • alle Deutschen sowie Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, welche am Wahltag (14. September 2025) mindestens 16 Jahre alt sind (Geburtstag am 14. September 2007 oder früher),
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. August 2025) mit Hauptwohnsitz in Brühl gemeldet sind und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 8 KWahlG).

Einteilung des Wahlgebietes in Wahl- und Stimmbezirke

Regelmäßig vor jeder Kommunalwahl müssen die Kommunen die bei der jeweils vorherigen Kommunalwahl vorgenommene Einteilung der Wahl- und Stimmbezirke dahingehend überprüfen, ob insbesondere die Zahl der Wahlberechtigten je Stimmbezirk den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Landes Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz – KWahlG NRW) entspricht. Durch beispielsweise Zu- und Wegzüge aus dem Stadtgebiet sowie Neubaugebiete verändert sich die Bevölkerungsstruktur einer Kommune in den fünf Jahren einer Wahlperiode oftmals deutlich in einzelnen Wahl- und Stimmbezirken.

In der Sitzung des Wahlausschusses vom 10. Dezember 2024 ist gemäß § 6 des KWahlG das Wahlgebiet in Wahlbezirke eingeteilt worden. Die Wahlbezirkseinteilung ergibt sich aus den nachfolgenden Dokumenten

Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge

In der Sitzung des Wahlausschusses vom 15. Juli 2025 sind die gemäß öffentlicher Bekanntmachung unter Buchstabe A aufgeführten Personen für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sowie die unter Buchstabe B aufgeführten Personen für die Wahl der Vertretung der Stadt in den einzelnen Wahlbezirken zugelassen worden.

Weitere Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem.

Informationen zur Wahl der Landrätin/des Landrates sowie der Vertretung im Kreistag des Rhein-Erft-Kreises sind der Website des Rhein-Erft-Kreises zu entnehmen.

Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen

Wählen darf nur, wer im Wählerverzeichnis der Stadt Brühl eingetragen ist. In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, die am Stichtag 3. August 2025 die Wahlberechtigung nach § 7 KWahlG besitzen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer nach dem 3. August bis zum 29. August 2025 (16. Tag vor der Wahl) umzieht und sich beim Bürgeramt der Stadt Brühl (Rathaus B) mit Hauptwohnsitz in Brühl anmeldet, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis nachgetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters sowie des Stadtrates.

Wer nach dem 29. August 2025 aus einer anderen kreisangehörigen Kommune des Rhein-Erft-Kreises nach Brühl umzieht und sich vor dem Wahltag beim Bürgeramt der Stadt Brühl mit Hauptwohnsitz anmeldet, wird in das Wählerverzeichnis für die Kreiswahl (Landrätin/Landrat sowie Kreistag) eingetragen.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt frühestens ab dem 12. August 2025.

Briefwahlbüro (Ort und Öffnungszeiten)

Das Briefwahlbüro für die diesjährige Kommunalwahl befindet sich im Rathaus A, Uhlstraße 3, Raum A 013 (Erdgeschoss, hinter dem Ratssaal, mit einem Treppenschrägaufzug barrierefrei erreichbar) und ist ab dem 18. August 2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch: 7:30 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 7:30 bis 18:00 Uhr
  • Freitag: 7:30 bis 13:00 Uhr (Freitag, 12. September: 7:30 bis 15:00 Uhr)
  • Samstag: 10:00 bis 13:00 Uhr

Die elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ab dem 11. August 2025 unter Briefwahlunterlagen möglich.


Kommunalwahl 2020

Am 13. September 2020 fanden die Kommunalwahlen in NRW statt. Am 27. September 2020 fanden Stichwahlen für das Amt des Bürgermeisters und des Landrats statt. Bürgermeister Dieter Freytag (SPD) wurde mit 65,38 Prozent gegenüber Holger Köllejan (CDU, 34,62 Prozent) im Amt bestätigt.

Die Wahlbeteiligung lag bei 58,56 Prozent.

Wahl des Bürgermeisters

Bürgermeisterwahl 2020
Wahl Bürgermeister 13. September 2020
Stichwahl Bürgermeister 2020
Stichwahl Bürgermeister 27. September 2020


Alle Ergebnisse finden Sie auch im Votemanager Brühl.

Video: Ergebnisverkündung Stichwahl

Wahl des Stadtrats

Sitzverteilung Rat

Partei

Anzahl

Prozent

CDU

6.723

32,53 %

SPD

6.022

29,14 %

GRÜNE

4.900

23,71 %

FDP

1.006

4,87 %

DIE LINKE

682

3,30 %

PIRATEN

325

1,57 %

AfD

974

4,71 %

Einzelbewerber
⁢Schalwig

32

0,15 %

Weitere Informationen finden Sie im Ratsinformationssystem, alle Ergebnisse im Votemanager Brühl

Kreistags- und Landratswahl 2020

Kreistagswahl 2020


Landratswahl 2020
Wahl Landrat 13. September 2020
Stichwahl Landrat 2020
Stichwahl Landrat 27. September 2020


Alle Ergebnisse finden Sie auch im Votemanager Brühl.

Kommunalwahl 2014

Kommunalwahl 2014

Am 25. Mai 2014 entschieden die Wählerinnen und Wähler über die Zusammensetzung des Rates der Stadt Brühl in den Jahren 2014 bis 2020. Die Wahlperiode der kommunalen Vertretung ist auf sechs Jahre verlängert worden, um eine Angleichung an die Amtszeit der Bürgermeister zu erreichen, denn künftig sollen Rat und Bürgermeister wieder an einem Tag gewählt werden.

Von insgesamt 35.933 Wahlberechtigten gaben 17.742 (49,38 %) Wählerinnen und Wähler ihre Stimme ab.


Sitzverteilung Stadtrat nach der Wahl am 25.05.2014

                           Stimmenanzahl                      Prozent

CDU                    7.104                                      40,36 %

SPD                     5.921                                      33,64 %

GRÜNE                2.363                                      13,42 %

FDP                         691                                       3,93 %

fw/bVb                     594                                       3,37 %

DIE LINKE                583                                       3,31 %

PIRATEN                  346                                       1,97 %


Votemanager - Wahlergebnisse der Stadt Brühl 


Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Bürgerinnen und Bürger aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Großbritannien, Nordirland, Zypern), die 16 Jahre alt sind und seit dem 16. Tag vor der Wahl, das ist der 9. Mai 2014, ihren Wohnsitz in Brühl haben.

Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Brühl hat das Stadtgebiet in 22 Wahlbezirke aufgeteilt. In jedem Wahlbezirk stehen sieben Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl, die von sieben verschiedenen politischen Parteien bzw. Wählergruppen nominiert wurden.

Stadt Brühl

Uhlstraße 3

50321 Brühl

telefon:02232 79-0

fax:02232 48051