Kommunale Wärmeplanung (KWP)
Aktuelles – Ratsbeschluss & Stadtteilgespräche
Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2025 die vorliegende Wärmeplanung (Erstaufstellung) einstimmig beschlossen und sich dazu verpflichtet, diesen nach spätenstens fünf Jahren zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten und fortzuschreiben.
Die nächsten Schritte sehen eine sukzessive Umsetzung des Maßnahmenkatalogs der KWP in Brühl vor. Ein zentraler Bestandteil ist dabei der Dialog mit der Bürgerschaft im Rahmen von geplanten Stadtteilgesprächen im September und Oktober 2025. In Kürze können Sie sich hierfür online anmelden.
Zielsetzung
Motiv der KWP in Brühl, @ freepic.com
Mithilfe des kommunalen Wärmeplans wird in Brühl der langfristig zu erwartende Wärmebedarf mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur definiert. Dies schafft Planungs- und Investitionssicherheit für die Bevölkerung und Unternehmen in unserer Stadt.
Ebenso gibt der Wärmeplan den lokalen Akteurinnen und Akteuren eine verbindliche Orientierung, in welchem Teil von Brühl welche Art der Wärmeversorgung (leitungsgebunden oder dezentral und in Verbindung mit klimaneutralen Energieträgern) vorrangig eingesetzt werden soll. Ziel ist dabei eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 – ein zentraler Baustein für den lokalen Klimaschutz.
Projektaufbau inklusive Download
Titelbild Abschlussbericht KWP
Für die Erarbeitung der KWP wurde ein externes Dienstleistungsunternehmen, die Tilia GmbH aus Leipzig, beauftragt, welche unter anderem bereits die Kommunale Wärmeplanung für die Städte Pforzheim und Konstanz erarbeitet hat.
Mit der nun vorliegenden Planung erfüllt die Stadt Brühl ihre gesetzliche Verpflichtung gemäß Wärmeplanungsgesetz – WPG bereits rund drei Jahre vor dem gesetzlichen Stichtag (spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2028).
Der Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung inklusive seiner Anlagen umfasst 149 Seiten und ist in vier Hauptkapitel gegliedert.
Die Ergebnisse zur KWP wurden dem Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz (AfBUK) in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 vorgestellt.
Die finalen PDF-Dokumente "Kommunale Wärmeplanung der Stadt Brühl" zum Download:
Inhalte
Der Projektzeitraum zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für Brühl erstreckte sich über einen Zeitraum von einem Jahr und drei Monaten (April 2024 bis Juni 2025) und beeinhaltete im Wesentlichen die drei Bausteine:
- Bestandsanalyse
- Potenzialanalyse
- Zielsetzung und Umsetzungsstrategie
Bausteine der KWP, Quelle: BMWSB
Dabei wurden die nachfolgenden Inhalte / Ergebnisse erarbeitet.
Controlling-Konzept
- Schulung zur selbstständigen Erhebung der Energie- und Treibhausgasbilanz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Brühl
- Festlegen von Kennzahlen zur Kontrolle der Zielerreichung der Maßnahmen
Kommunikationsstrategie
- Bereitstellung von Informationsmaterialien und Textbausteinen für die Website der Stadt Brühl
- Vorstellung der Ergebnisse vor politischen Gremien
Partizipationsstrategie
- Abstimmung einer Strategie zur Beteiligung der Akteure, die auch nach Projektende fortgeführt werden kann
- Austausch zwischen den relevanten Akteuren initiieren, welche die Grundlage für die Akzeptanz und Umsetzungsfähigkeit der Wärmeplanung darstellt
- Abstimmung der Potenziale für erneuerbare Energien und zukünftigen Entwicklungen mit den relevanten Fachbereichen der Stadtverwaltung Brühl
- Abstimmung einer Strategie zur zukünftigen Wärmeversorgung mit Großverbrauchern als auch mit der Wohnungswirtschaft
Verstetigungsstrategie
- Abstimmung einer Verstetigungsstrategie mit Benennung von Verantwortlichen und Umsetzungszeiträumen sowie Kennzahlen zur Überprüfung
Veranstaltung für Bürgerinnen und Bürger
Informationsveranstaltung KWP im Clemens August Forum, 14. Nov. 2024
Um den aktuellen Stand der Kommunalen Wärmeplanung zu präsentieren und Anregungen sowie Meinungen aller Einwohnerinnen und Einwohner mit aufnehmen zu können, fand am 14. November 2024 eine Informationsveranstaltung im Clemens August Forum (CAF) statt.
Neben Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung Brühl sowie der Stadtwerke Brühl waren auch Externe wie die Tilia GmbH und das Energie Kompetenz Zentrums (EkoZet) des Rhein-Erft-Kreises anwesend.
Die dort gezeigten Vorträge können Sie hier herunterladen:
Umfrageergebnisse, KWP
Ebenfalls fand in diesem Rahmen eine Umfrage statt, dessen Ergebnisse Sie über die nebenstehende Bildergalerie aufrufen können. Dabei standen Fragen zur Heizungsanlage sowie zu Hemnissen und Erwartungen im Hinblick auf die KWP im Vordergrund.
Fragen und Antworten (FAQ)
Nachfolgend eine Auswahl an Fragen und Antworten, welche im Rahmen der Informationsveranstaltung am 14. November 2024 im Clemens August Forum (CAF) gestellt wurden.
Die Eignungsgebiete basieren auf einer umfassenden Bestands- und Potenzialanalyse. Entscheidend für die Auswahl ist eine ausreichend hohe Wärmebedarfsdichte, welche den wirtschaftlichen Betrieb eines Fernwärmenetzes ermöglicht. Ankerkundinnen und -kunden mit hohem Wärmebedarf nehmen dabei eine zentrale Rolle ein, da diese als Ausgangspunkt dienen, um das Wärmenetz schrittweise auszubauen.
Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung und daher nicht rechtlich verbindlich. Eine genaue Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete auf Grundstücksebene ist meist nicht möglich. Das Wärmeplanungsgesetz sieht keinen Anspruch auf eine bestimmte Wärmeversorgung vor.
Nach Abschluss der Wärmeplanung soll eine Wärmewendestrategie entwickelt werden. In Machbarkeitsstudien soll geprüft werden, ob der wirtschaftliche Betrieb von Wärmenetzen möglich ist. Bei einem positiven Ergebnis und sobald sich ein Betreiber findet, kann ein entsprechendes Wärmenetzgebiet ausgewiesen werden. Ein Anschlusszwang ist nicht vorgesehen.
Ein Heizungstausch hängt von vielen individuellen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Für eine persönliche Beratung können Sie sich an die unter Energieberatung gelisteten Expertinnen und Experten wenden.
Weitere Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf seiner Website veröffentlicht. Ebenso finden Sie unter klimagerechte Stadtentwicklung allgemeine Informationen und Erläuterungen zur Kommunalen Wärmeplanung vor.
Gesetzliche Grundlagen
Sowohl auf Bundes- (WPG) als auch auf Landesebene (LWPG) existieren Regelungen zur Kommunalen Wärmeplanung, welche in Brühl die Rahmenbedingungen bei der Aufstellung des Wärmeplans definiert haben.
Den jeweiligen Gesetzestext können Sie über die Verlinkungen einsehen.
Über die klappbaren Inhalte können Sie sich zudem über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) informieren, da dieses Gesetz im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung Ihres Gebäudes relevant ist.
Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird spätestens nach dem 30. Juni 2028 in Städten wie Brühl (bis zu 100.000 Einwohnern) der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien verbindlich.
- Das GEG gilt dabei für Wohngebäude und Nichtwohngebäude gleichermaßen.
- Für bestehende Gebäude gibt es längere Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen. Das gilt auch bei Neubauten, die in Baulücken errichtet werden.
- Eine Pflicht zum Einbau einer Heizung, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzt, gilt nur, wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.
Wichtig ist: Der für Brühl aufgestellte Wärmeplan löst nicht "automatisch" eine frühere Geltung der Pflichten des GEG aus. Vielmehr braucht es auf dieser Grundlage eine zusätzliche Entscheidung der Kommune über die Gebietsausweisung, die zu veröffentlichen ist.
Der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien würde dem Gesetz nach erst dann in Brühl vorzeitig verbindlich werden, wenn die Stadt Brühl bereits vor Mitte 2028 eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet auf der Grundlage seines Wärmeplans getroffen hat. Eine vorgezogene Gebietsausweisung ist dabei nicht Gegenstand der aktuellen Planungen in Brühl.
Wärmeplanungsgesetz und GEG, @ NRW.Energy4Climate
Die NRW Energy 4 Climate hat in seiner Präsentation die Zusammenhänge zwischen Wärmeplanungsgesetz und GEG sowie die Bedeutung und die daraus resultierenden Folgen für Bürgerinnen und Bürger kompakt zusammengestellt.